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Spielfelder/Infos

einige Möglichkeiten der ausführbaren Spielfeldmarkierungen :
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Spielfeldmarkierungen
 
Spielfeldmarkierungen sichern die ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen Spielsportart nach den Bestimmungen der Sportfachverbände. Sicherheitstechnisch von Bedeutung ist zum einen der Wiedererkennungswert, d. h. einheitliche Farbmarkierungen in allen Sporthallen, und zum anderen die definitive Festlegung der zusätzlichen hindernisfreien Abstände zwischen Spielfeldgrenze und Wand
oder nächstem Hindernis.
Die Regelmaße und ggf. der Variationsbereich sowie die erforderlichen hindernisfreien Abstände an den Stirn- und Längsseiten des Spielfeldes zur wettkampfmäßigen Nutzung nach den Bestimmungen der Sportfachverbände sind im Anhang B zu DIN 18032-1 aufgeführt.
Bei der Sanierung älterer Sporthallen zeigen sich oft Probleme derart, dass die erforderliche hindernisfreie Gesamtsportfläche nicht zur Verfügung steht.
In diesen Fällen gilt generell:
Die Einhaltung der zusätzlichen hindernisfreien Abstände hat Vorrang vor der Größe der Sportflächen.
Die zusätzlichen hindernisfreien Abstände werden benötigt, um ungewolltes Anprallen von Sportlern an die Wand oder Hindernisse zu verhindern.
Zumindest für den Schulsport ist es von geringerer Bedeutung, ob die Spielfelder den genauen Regelmaßen entsprechen. Hier ist es Aufgabe des ausgebildeten Sportlehrers, den Abweichungen durch geeignete Maßnahmen, wie verringerte Spielerzahl, individuelle Spielregeln o. Ä. Rechnung zu tragen.
Entsprechende Festlegungen sind in die Hallenordnung aufzunehmen . Damit trifft der verantwortliche Unternehmer die nach den Rechtsvorschriften erforderlichen Anweisungen für den sicheren Betrieb nach Beurteilung
der Gefährdungen. Auch für den Vereinssport, zumindest für untere Spielklassen und Training, scheint es den Autoren unbedenklich, wenn die Regelmaße zugunsten der zusätzlichen hindernisfreien Abstände unterschritten werden. Bereits bei der Planung einer Sanierung sollte der Kontakt zu den Vereinen gesucht und diese von den o. g. Grundsätzen überzeugt werden.
Schulspezifische Festlegungen :
Die Festlegungen der Normen für die Größe der Sportflächen und die zusätzlichen hindernisfreien Abstände gehen von der wettkampfmäßigen Nutzung nach den Bestimmungen der Sportfachverbände aus. Sie resultieren aus den Wettkampfregeln und dem bei Wettkämpfen zu erwartenden Bewegungsgeschehen. Damit müssen sie sportlichen Höchstleistungen gerecht werden.
Im Schulsport herrschen andere Bedingungen. Die Regeln werden im Schulsport vor allem durch den Lern- und Übungsprozess, die komplexe Anwendung, seltener durch Schulwettkämpfe bestimmt.
Für die abweichenden Bedingungen im Schulsport wurden gemeinsam mit Fachleuten des Schulhoheitsträgers Abweichungen von der Norm bezüglich der Sicherheitsabstände erarbeitet und zugelassen.
Wenn diese Mindestmaße jedoch nicht erreicht werden, darf die entsprechende Sportart nicht durchgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese abweichenden Maße nur für Sachsen gelten.



Während der Nutzung einer Sporthalle ist durchzusetzen, dass die zusätzlichen hindernisfreien Abstände auch solche bleiben und nicht durch abgestellte Sportgeräte o. Ä. zu Bereichen mit Hindernissen werden.
Auch ein solcher Hinweis gehört in die Hallenordnung.

Markierung von Spielfeldern
Wegen des Wiedererkennungswertes sind Spielfeldmarkierungen einheitlich und normgerecht vorzunehmen. Nach DIN 18032-1 sind folgende Farben festgelegt:



Die Linien der Hauptspielfelder sollten 5 cm (Badminton 4 cm) breit sein. Übungsspielfelder können schmaler, als dünne Doppellinie oder über Eckmarkierungen angedeutet werden.
Durch die Markierung dürfen die Gleitreibungseigenschaften des Bodens (siehe auch Abschnitt 2.2.1) nicht verändert werden. Eine abrupte Änderung dieser Eigenschaften ist wegen der damit verbundenen hohen Verletzungsgefahr nicht zulässig. Genau dies wird aber von den Nutzern der Sporthallen nicht beachtet, indem zusätzliche Markierungen, z. B. für Unihockey, aufgeklebt werden. Diese sind nur schwer entfernbar. Sie
sind nur zu erlauben, wenn die Markierungen für den Sporthallen-Einsatz zugelassen sind
Bei Sanierung oder Neubau sollte vom Planer vor der Markierung immer ein Markierungsplan angefordert und detailliert geprüft werden. Fehlmarkierungen lassen sich nur aufwändig beseitigen.

( Quelle : BGI/GUV-SI 8468 Information Schulsportstätten - Sicher Bauen , Sanieren und Betreiben von der Unfallkasse Sachsen  http://www.ksb-hi.de/4_3_2_Schulsportstaetten_sicher_bauen_Unfallkasse_Sachsen.pdf )

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Informationen rund um den Sportstättenbau
Tel.: 03475 - 61 29 942 Fax: 03475 - 61 29 943 Funk: 0177 - 400 71 30
Malermeister Ch.Knepper / 06295 Luth. Eisleben OT Polleben / Kirchweg 4
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